Wallboxförderung

Wallboxförderung

Nicht zuletzt aufgrund üppiger Kaufprämien durch den Bund und viele Hersteller nimmt die Elektromobilität zunehmend an Fahrt auf.

Um das wohl größte Hindernis bei der weiteren Verbreiterung der E-Mobilität zu beseitigen hat sich die Regierung dazu entschlossen ein eigenes Programm zur Förderung der Lademöglichkeiten aufzulegen. Die Gesamtfördersumme beträgt 200 Millionen Euro.

Aufgrund einer Novelle zum Wohnungseigentumsgesetz(WEG) können ab dem 24. November 2020 bei der KfW Anträge auf Förderung einer Wallbox gestellt werden. 

Wallboxförderung

Eigentumsrechtliche Voraussetzungen – Eigentümer oder Mieter

Zunächst muss unterschieden werden, ob es sich um eine Eigentumswohnung oder eine Mietwohnung handelt.


Top Ergebnis im ADAC Test (Note sehr gut) erzielten:

HEIDELBERG Wallbox Home Eco

ABL eM H1

Keba KeContact


Im Falle von Wohnungseigentum müssen zukünftig nur noch 50% der Eigentümer, bezogen auf die Stimmanteile, zustimmen. Die Kosten für die Anlage sind hierbei vom Antragsteller selbst zu tragen.

Differenzierter betrachtet werden muss die Situation im Fall der Miete.

Hier muss danach unterschieden werden, ob die Wohnung privat vermietet wird oder ob die Wohnung einem genossenschaftlichen, kommunalen oder privaten Wohnungsunternehmen gehört.

Nur der Mieter einer privaten Eigentumswohnung kann sich auf die neue Regelung berufen. Der Mieter einer privaten Eigentumswohnung hat nunmehr künftig einen Anspruch auf eigene Kosten eine Wallbox zu installieren. Hier kann der Vermieter die Einwilligung nur verweigern, wenn berechtigte Gründe vorliegen.  Ein solcher Verweigerungsgrund kann z.B. bei einer Montage im Außenbereich des Gebäudes die optische Beeinträchtigung darstellen.

Soll die Anlage in einer Tiefgarage installiert werden, kann sich der Eigentümer eher nicht auf einen solchen Verweigerungsgrund berufen. 

Die Kosten für Kauf und Montage der Wallbox sind auch hier vom Antragsteller selbst zu tragen. Darüber hinaus muss beachtet werden, dass der Mieter verpflichtet sein kann nach Beendigung des Mietverhältnisses auf seine Kosten die Anlage zurückzubauen. Denkbar ist auch, dass der Vermieter für den Rückbau eine Sicherheit z.B. in Form einer Kaution verlangen kann.

Anderes gilt leider dann für Sie, wenn Sie zur Miete in einem Gebäude wohnen, das einem genossenschaftlichen, kommunalen oder privaten Wohnungsunternehmen gehört. Gegenüber solchen Unternehmen haben sie keinen Anspruch auf Einwilligung zur Installation einer Wallbox.

An dieser Stelle offenbart sich wieder wie sehr der Bund große Unternehmen und sich selber schützt. Ansonsten ist schwer erklärbar, warum denn der Vermieter einer privaten Eigentumswohnung die (wünschenswerte) Installation einer Wallbox hinnehmen muss, während das große Wohnungsbauunternehmen die Installation nicht dulden muss.

Wallboxförderung – Welche Wallboxen sind förderungsfähig

Generell sind förderungsfähig nur privat genutzte Wallboxen. Von den ca. 1.500 – 3.000 € Kosten für Kauf und Einbau eines Ladepunktes werden 900 € übernommen. Jeder weitere Ladepunkt wird mit jeweils weiteren 900 € gefördert. Für die Errichtung zweier Ladepunkte beträgt die Fördersumme also 1800 Euro, bei drei Ladepunkten entsprechend 2700 €.

Aber aufgepasst. Nur Ladepunkte mit einer Ladeleistung von maximal 11 Kilowatt sind förderfähig.  Fassen Sie eine größere Anlage ins Auge, müssen Sie für den Erhalt der Förderung die Ladeleistung auf 11 Kilowatt drosseln. Die Reduktion muss durch einen zugelassenen Elektrofachbetrieb bestätigt werden.

Des Weiteren muss die Ladestation über eine intelligente Steuerung verfügen um die Stromnetze nicht zu überlasten.

Eine ständig aktualisierte Liste förderungsfähiger Anlagen findet sich auf der Seite der KfW. 

Mittlerweile sind dort über 50 Hersteller gelistet.

Last not least beachten Sie bitte, dass nur solche Ladestationen gefördert werden, die ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien nutzen. Das kann z.B. der Strom aus der eigenen Photovoltaikanlage oder Strom aus erneuerbaren Energien über Ihren Energieversorger sein.


Wallboxen im Test: Welche Ladestation ist die beste für Elektroautos? – Hier geht es zum ADAC Test

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