Innovationsprämie – Umweltprämie

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Innovationsprämie – Umweltprämie (Stand 18.11.2020)

Förderung beim Kauf des Autos

Nach wie vor befinden sich die Verkaufszahlen reiner Elektroautos und von Plug-in Hybriden – zumindest was deutsche Elektroautos betrifft – im Aufwind. Diese Tendenz will der Bund durch Verlängerung der Innovationsprämie weiter fördern.

So wurde beim Autogipfel vom 17. November soeben beschlossen, dass für die Förderung weitere finanzielle Mittel bereitgestellt werden.

Untenstehender Tabelle können Sie die einzelne Förderhöhe entnehmen. 

Innovationsprämie (Umweltprämie) – Stand 18.11.2020
Fahrzeugtyp:NETTO – Preis:Anteil Bund:Anteil Hersteller:(Netto)Gesamtsumme
Reines Elektroauto (EV / BEV)Bis 40.000 €6.000€3.000€9.000€
Reines Elektroauto (EV / BEV)40.001-65.000 €5.000€2.500€7.500€
Plug-in Hybrid (PHEV)Bis 40.000 €4.500€2.250€6.750€
Plug-in Hybrid (PHEV)40.001-65.000 €3.750€1.875€5.625€

Förderfähig sind neben reinen Elektrofahrzeugen und von außen aufladbaren Hybridfahrzeugen (Plug-in Hybride) auch Brennstoffzellenautos. Desweiteren Fahrzeuge, die keine lokalen CO2 Emissionen erzeugen. Zuletzt förderfähig sind auch Fahrzeuge, die höchstens 50 g CO2/km ausstoßen.

Weitere Voraussetzungen:

Bei Neufahrzeugen darf der Netto Listenpreis des Basismodells maximal 65.000 € betragen. Das Fahrzeug muss mindestens vier Räder und höchstens acht Sitzplätze haben. Es muss auf den Antragsteller zugelassen sein und von diesem mindestens sechs Monate gehalten werden.

Doppelförderung

Geändert hat sich auch, dass sie nunmehr neben der Innovationsprämie wahrscheinlich auch weitere öffentliche Fördermittel erhalten dürfen. Das war bisher ausgeschlossen. 

Ab dem 16. November 2020 soll eine Doppelförderung für Elektroautos möglich sein. So sollen in Zukunft auch Fördermittel der Kommunen und Städte neben der Umweltprämie / Innovationsprämie in Anspruch genommen werden können. Eine offizielle Bestätigung hierfür liegt aber noch nicht vor. 

Elektroauto und Steuer

Reine Elektroautos, die bis zum 31. Dezember 2020 zugelassen werden sind zehn Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit. Das gilt allerdings nur für reine Elektroautos. Nicht von der Steuer befreit sind Plug-in Hybride.

Vermutlich wird im Rahmen des Corona Konjunkturprogramms die zehnjährige Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für den Kauf bis zum 31. Dezember 2030 verlängert. Wir werden darüber berichten.

Halterwechsel und Steuer

Findet innerhalb der zehnjährigen Steuerbefreiung ein Halterwechsel statt, so gilt die Steuerbefreiung auch für den Nachfolgehalter. Allerdings auch hier nur bis die zehnjährige Steuerbefreiung aufgebraucht ist. 

Innovationsprämie – Umweltprämie

Wie Sie vorgehen müssen, um die Förderung zu erhalten

Die Höhe der Förderung hängt allein vom Datum der Zulassung ab. Erst ab Zulassung kann der Antrag auf Innovationsprämie gestellt werden. Nach dem Kauf muss der Antragsteller das Fahrzeug mindestens sechs Monate auf seinen Namen zugelassen haben.

Bevor sie sich für ein bestimmtes Elektroauto entscheiden, sollten Sie unbedingt prüfen, ob das Fahrzeug auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) steht. Ist das Auto dort aufgeführt, stellen Sie den Antrag beim BAFA. Den finden Sie hier.

Aber nicht nur das Auto selbst, sondern auch die Ladestationen / Wallbox sind mittlerweile förderfähig. Näheres hierzu finden Sie in unserem gesonderten Beitrag. Den finden Sie hier.

https://emoove.net/wallbox-und-foerderung/

Förderung beim Leasing des Autos und bei der Dienstwagen Förderung

Aber auch beim Leasing hat sich einiges geändert. Hier kommt es nun auf die Dauer des Leasingvertrages an. Dazu – und zur Förderung von Dienstwagen berichten wir zeitnah. werden wir gesondert berichten.