VW Diesel Betrug: Vorlage an den EuGH lässt VW zittern.

VW Diesel Betrug: Vorlagebeschluss an den Europäischen Gerichtshof lässt VW zittern.

Ein Richter am Landgericht Erfurt will jetzt wichtige Rechtsfragen im Zusammenhang mit den Betrugsdieseln von VW in Luxemburg am EuGH klären lassen.

Im Zentrum des Streits steht die Frage, ob sich die betrogenen Dieselfahrer die Nutzung des Fahrzeugs anrechnen lassen müssen.

Das Landgericht Erfurt will u.a. diese Frage in einer Vorabentscheidung durch den EuGH beantwortet haben.

Die unter Juristen stark umstrittene Frage, inwieweit den betrogenen Diesel Käufern Nutzungsersatz zu leisten ist, wurde bisher von den Gerichten unterschiedlich beantwortet.

VW Diesel Betrug : Nutzungsersatz oder nicht

Der Unterschied ist für VW von erheblicher Bedeutung. Muss sich der Käufer nämlich die Nutzung anrechnen lassen, so kann sich der Schadensersatz, den VW an den Kunden zu leisten hat, erheblich reduzieren.

Da gegenwärtig über 60.000 Klagen gegen den VW Konzern anhängig sind, kämpft VW mit allen Mitteln gegen eine Entscheidung, dass die Nutzung anrechnungsfrei bleibt.

Eine Entscheidung über die Frage der Nutzungsentschädigung durch den Bundesgerichtshof ist in absehbarer Zeit nicht zu erwarten. Das war auch dem Erfurter Landgerichtsrichter Borowsky klar.

Wie die FAZ bereits am Freitag den 10.05.2019 mitteilte, hat das Erfurter Landgericht deshalb bereits am 25. März den Parteien in einem Hinweisbeschluss mitgeteilt,  dass es “ eines zeitnahen Grundsatzurteil des Luxemburger Gerichtshofes, um insoweit Rechtssicherheit zu schaffen,” bedürfe.

Aber auch eine Entscheidung durch den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg würde vermutlich mindestens 15 Monate beanspruchen.

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Deshalb hat das Gericht die Parteien in seinem Beschluss auch direkt auf die Möglichkeit eines beschleunigten Verfahrens hingewiesen.

VW steht die Furcht vor einer negativen Entscheidung zu ihren Lasten offensichtlich ins Gesicht geschrieben. Dem Konzernvorstand ist klar, dass hiervon dann nicht nur die 2,5 Millionen deutsche Fahrzeuge betroffen wären. Vielmehr muss VW dann damit rechnen, dass die insgesamt vom Abgas Betrug betroffenen etwa 9 Millionen europäischen Diesel Käufer ihre Rechte einfordern würden.

VW hat daher sofort die Notbremse gezogen und Befangenheitsanträge in allen laufenden Verfahren gegen den Richter am Landgericht eingereicht.

Begründet werden die Befangenheitsanträge damit, dass die vom Gericht gesetzte Frist zur Stellungnahme zu kurz sei.

VW macht Klägern großzügige Angebote

Gleichzeitig habe VW aber nach Bekanntgabe des Vorlagebeschlusses allen Klägern großzügige Vergleichsangebote unterbreitet.

VW will offensichtlich – wie auch schon in der Vergangenheit – unter allen Umständen Urteile vermeiden.

In der Vergangenheit wurde von VW auch immer wieder versucht potentielle Kläger von einer Klage durch Hinweis auf bereits eingetretene Verjährung abzuhalten.

VW Diesel Betrug: Meistens nicht verjährt

Aber auch das ist so nicht richtig. Generell gilt für Schadensersatzansprüche unabhängig von der Kenntnis eine zehnjährige Frist ab Kauf.

Ab Kenntnis hat der Geschädigte aber immer noch drei Jahre Zeit zur Klageerhebung den hier vorliegenden Diesel Betrug Fällen beginnt die dreijährige Frist mit Erhalt des Rückrufschreibens.

Ebenso unrichtig ist die Aussage, dass die Anmeldung zur Muster Feststellungsklage nur bis Ende 2018 möglich gewesen sei.

Richtig ist: Die Anmeldung zur Muster Feststellungsklage ist bis eine Woche vor der mündlichen Verhandlung möglich.

Übrigens: Bereits die kostenlose Anmeldung zur Muster Feststellungsklage hemmt die Verjährungsfristen.