Warngeräuschgenerator jetzt Pflicht bei Elektroautos
Warngeräuschgenerator jetzt Pflicht bei Elektroautos.
Seit dem ersten Juli 2019 schreibt der Gesetzgeber zwingend den Einbau eines Warngeräusch Generators für Elektroautos vor. Grund ist eine EU-Verordnung, die für alle neu zertifizierten Hybrid, Elektro und Brennstoffzellenfahrzeuge den Einbau eines sogenannten Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS) zwingend vorschreibt.
Warngeräuschgenerator – Sound bei E-Autos
Bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h müssen von dem lautlosen Elektro-Fahrzeug (Warn-) Geräusche ausgehen. Detailliert beschreibt die EU-Verordnung Rahmenbedingungen wie die Geräuschkulisse zu klingen hat. Natürlich sind auch Mindest- und Maximal Lautstärken festgelegt.
Aber solche Anforderungen an den Sound eines Elektro Fahrzeuges gibt es mittlerweile in fast allen Regionen der Welt.
Warngeräuschgenerator – EU, China, Japan – USA
Während in der EU China und Japan die Anforderungen an den Sound sich nur gering unterscheiden sind sie in den USA erheblich höher.
Hier muss auch schon das Fahrzeug bereits im Stand bei Einlegen des Ganges ein Geräusch erzeugt. Dieses Geräusch muss bis dreißig Stundenkilometer stetig lauter werden.
In fast allen Ländern der Welt ist das Abschalten des AVAS durch den Kunden verboten.
Am besten aber ist, sich die Geräusche einfach mal anzuhören.
Hier hat Mercedes ein schönes Demovideo auf seine Media Seite gestellt.
Das ganze Video bei Mercedes gibt es hier.