Elektro-Tretroller: Was sie dürfen – Wo darf ich fahren

Elektro-Tretroller: Was sie dürfen – Wo darf ich fahren.

In vielen Städten gehören die Elektro-Tretroller bereits zum Bild in den Innenstädten.

Städte wie Paris, Rom, Madrid oder Athen wurden zum Teil regelrecht von E-Tretrollern überschwemmt.

San Francisco zog Mitte 2018 sogar die Notbremse und verbot ohne Vorwarnung sämtliche Elektro-Tretroller nachdem diese zum Schluss sogar in den Vorgärten der Stadt herum lagen.

Rechtliche Situation der Elektro-Tretroller in Deutschland

Gegenwärtig gibt es in Deutschland gar keine Zulassung für E-Tretroller. Sie sind generell im öffentlichen Verkehrsraum verboten.

(Zur anderen Rechtslage bei Hoverboards und Segways: Zum Artikel)

Das soll sich nach dem Willen von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) aber kurzfristig ändern.

Am 17.05.2019 entscheidet der Bundesrat über die Verordnungsvorlage vom Bundesverkehrsminister über die im Behörden Jargon “Elektrokleinstfahrzeuge” genannten Elektro-Tretroller.

Scheuers Vorlage sieht folgende Regelungen für Elektrokleinstfahrzeuge vor:

  1. Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h
  2. Radwege dürfen benutzt werden
  3. Bei Fehlen eines Radweges Benutzung der Straße
  4. Ist der Elektro-Tretroller bauartbedingt max. 12 km/h schnell, darf er auch Gehwege benutzen.
  5. Mindestalter: 12 Jahre
  6. Keine Helmpflicht

Scheuers Vorlage stößt aber auf massiven Widerstand.

Unfallforscher und die Versicherungswirtschaft warnen vor einem starken Anstieg der Unfallstatistik.

Einige Landesverkehrsminister wie z.B. Anke Rehlinger von der SPD verweisen darauf, dass Bürgersteige Schutzräume für Fußgänger seien. Eine ungefährdete Nutzung wäre bei Zulassung von Elektro-Tretrollern nicht mehr möglich.

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Vom ADFC (Radfahrerverband) wird vor den chaotischen Zuständen auf den ohnehin schon überlasteten Radwegen gewarnt.

Ebenfalls noch vollkommen unklar ist die rechtliche Einordnung der Elektro-Tretroller im öffentlichen Nahverkehr.

Versicherungs- und haftungsrechtlich gibt es bisher ebenfalls keine verbindlichen Regelungen.

Eventuell wird das Vorhaben “Elektro-Tretroller” sogar auf unbestimmte Zeit verschoben.

Es bleibt also abzuwarten wie der Verkehrsausschuss des Bundesrats in zwei Wochen entscheidet.

Noch ist vollkommen offen, ob die Verordnung vorbehaltlos durchgeht oder eventuell in einigen Punkten noch abgeändert wird.

Nicht wenige Stimmen gehen sogar davon aus, dass das Vorhaben sogar auf unbestimmte Zeit verschoben wird.

Vor einiger Zeit haben wir bereits die rechtliche Situation bei Segway und Hoverboard dargestellt. Zum Artikel.