Deutsche Umwelthilfe gewinnt Prozess um Akteneinsicht zum Diesel Skandal
Das Oberverwaltungsgericht Berlin – Brandenburg hat der Umwelthilfe in zwei Berufungsverfahren Akteneinsicht zum Diesel Skandal zugesprochen. Das Bundesverkehrsministerium hatte sich gegen eine Akteneinsicht durch die Umwelthilfe ausgesprochen. Begründet worden war die Verweigerung durch das Bundesverkehrsministerium mit dem Hinweis auf das laufende Strafverfahren.
Das Oberverwaltungsgericht sieht das Recht auf umfassende Information der Öffentlichkeit zutreffender Weise als das höhere Rechtsgut gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Politik und des VW Konzerns an.
Seit Mitte 2016 hatte die deutsche Umwelthilfe die Einsicht in die Akten der Untersuchungskommission Volkswagen verlangt.
Mit seiner Entscheidung wurde jetzt das Bundesverkehrsministerium verpflichtet die Akten offenzulegen.