Erste Musterfeststellungsklage gegen VW eingereicht
Erste Musterfeststellungsklage gegen VW eingereicht.
Tausende betrogene VW Diesel Fahrer haben heute die erste Sammelklage gegen den VW-Konzern eingereicht.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen geht jetzt mit der ab heute zulässigen Musterfeststellungsklage gegen den VW-Konzern vor.
Der Verbraucherverband wirft VW eine vorsätzliche Schädigung seiner Diesel Kunden vor.
Klageberechtigt im neuen Musterfeststellungsklage Verfahren sind nur bestimmte Verbände, wie Verbraucherzentralen, ADAC usw. Sie müssen mindestens 350 Mitglieder haben und mindestens seit vier Jahren registriert sein.
Im Wege der Musterfeststellungsklage werden jedoch nur grundsätzliche Rechtsfragen geklärt, ob also prinzipiell ein Anspruch besteht. Vorher müssen im klageberechtigten Verband jedoch mindestens zehn Fälle aufgearbeitet worden sein. Dann kann der Verband Klage einreichen. Innerhalb weiterer zwei Monate müssen sich mindestens 50 Geschädigte der Klage angeschlossen haben. Erst dann ist die Klage zulässig.
Konkrete Ansprüche muss anschließend aber jeder Geschädigte für sich selbst geltend machen.
Sollte VW die Musterfeststellungsklage verlieren, so müssen sie sogar damit rechnen, dass Kunden, die ihren Diesel bereits verschrottet oder verkauft haben, sich der Klage anschließen.
Geschädigte VW Diesel Käufer können sich ganz einfach und kostenlos eintragen lassen.
Die Klage betrifft neben VW auch Audi und Skoda Fahrer mit einem Diesel mit Betrugssoftware.
VW hat mittlerweile aber auch eine ganze Reihe sauberer Euro 6d-Temp Diesel im Angebot.
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