Der Europäische Gerichtshof stoppt leichtere Stickoxid Regeln für Dieselfahrzeuge

Der Europäische Gerichtshof stoppt leichtere Stickoxid Regeln für Dieselfahrzeuge.

Wie erst jetzt bekannt wurde hat der Europäische Gerichtshof bereits im Dezember die Erhöhung der Stickoxid-Grenzwerte für Euro 6 Diesel verworfen.

Die EU-Kommission hatte offensichtlich klammheimlich versucht neue höhere Grenzwerte für Euro 6 Diesel auf Druck der Automobilindustrie durchzusetzen.

Die Kommission hatte den ursprünglich vorgesehenen Grenzwert von 80 Milligramm pro Kilometer auf 168 mg für eine Übergangszeit, und später auf 120 mg, im Wege einer Verordnung erlassen.

Die Kommission hatte ihre Entscheidung die Grenzwerte hochzusetzen damit begründet, dass mit der Einführung des RDE Testverfahrens anspruchsvollere Tests auf der Straße notwendig seien. Den Automobilherstellern sollte mit der Neuregelung ein gewisser Spielraum eingeräumt werden.

In seiner Entscheidung hat das Gericht nicht die Höhe der Stickoxid Regeln für Dieselfahrzeuge selbst bemängelt, sondern das Zustandekommen.

Die Entscheidung war auf Ausschuss Ebene erfolgt. In die Entscheidung der EU-Kommission waren zwar Europaparlament und Mitgliedstaaten eingebunden, sie war aber nicht im normalen Gesetzgebungsverfahren erlassen worden.

Das Gericht hat in seiner Entscheidung der EU-Kommission ein Jahr Zeit eingeräumt, um neue Vorschläge für höhere Grenzwerte vorzulegen.

Unklar ist ob nun auch für neue Euro 6 Diesel Fahrverbote drohen.

Das Bundesverkehrsministerium teilte mit, dass es vor einem Statement zunächst einmal die Urteilsbegründung prüfen müsse.